Aktuelle Meldung
Homöopathie als Kassenleistung weitet sich aus
Über 80 Krankenkassen übernehmen ab 01. Dezember 2006
die Kosten der ärztlichen Homöopathie!
Seit dem 01. Dezember 2006 übernehmen nun mehr als 80 Gesetzliche
Krankenkassen die Behandlungskosten der ärztlichen Homöopathie.
Den so genannten Vertrag zur Integrierten Versorgung (IV) Homöopathie
schliessen die Krankenkassen mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer
Ärzte (DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV)
ab. Mitglieder der genannten Kassen unterschreiben bei ihrem homöopathischen
Vertragsarzt eine Teilnehmererklärung und erhalten garantiert
zum Beispiel eine mindestens einstündige Fallaufnahme, ohne
Zuzahlung.
Für die teilnehmenden Ärzte bedeutet der Vertrag eine
festgelegte, faire Honorierung ihrer Arbeit. Dr. med. Ferdinand
Escher, Vorstandsmitglied des DZVhÄ: "Es macht jetzt richtig
Freude, Homöopathie in der Kassenpraxis zu praktizieren, weil
die Mehrarbeit anerkannt wird. Ich kann es mir jetzt leisten, die
Zeit, die Patienten benötigen, ihnen auch zu geben." Die
verordneten homöopathischen Arzneimittel müssen die Patienten
weiterhin aus eigener Tasche zahlen, die Ausnahme sind Kinder bis
zum vollendeten 12. Lebensjahr.
Die Deutsche BKK schloss am 01. Juni 2005 als erste Krankenkasse
einen IV-Vertrag "Homöopathie" ab. "Die Homöopathie
wendet sich an den ganzen Menschen. Homöopathische Therapie
bedeutet also auch ärztliche Zuwendung zum Patienten und das
will die Deutsche BKK fördern. Dass inzwischen viele Kassen
unserem Beispiel gefolgt sind, bestätigt unser Beispiel als
Vorreiter", so Ralf Sjuts, Vorstandsvorsitzender der Deutschen
BKK.
Seit dem steigt die Zahl der beteiligten Kassen Monat für Monat.
Zur Zeit ermöglichen Betriebs- und Innungskrankenkassen ihren
Versicherten den Zugang zur vertragsärztlichen Homöopathie.
Doch auch andere Kassenarten haben ihr Interesse an der ärztlichen
Homöopathie bekundet und verhandeln über einen Beitritt
in den IV-Vertrag.
Die vollständige Liste aller an den IV-Verträgen teilnehmenden
Krankenkassen, sowie die Vertragstexte, Formulare und alle weiteren
Informationen finden Sie auf der Webseite www.welt-der-homoeopathie.de
unter dem Punkt "Homöopathie für Kassenpatienten".
Der DZVhÄ wurde 1829 in Köthen (Anhalt) gegründet
und ist der Berufsverband der Ärztinnen und Ärzte, die
über die Zusatzbezeichnung "Homöopathie" verfügen.
Der Verein hat etwa 4.000 Mitglieder, mehr als die Hälfte sind
Vertragsärzte. Neben den gesundheits- und berufspolitischen
Aufgaben setzt sich der DZVhÄ für eine qualifizierte Weiterbildung
"Homöopathie" und der Förderung der Forschung
ein.
Quelle: Deutscher
Zentralverein homöopathischer Ärzte
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Alle auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen stellen
in keiner Weise einen Ersatz für eine ärztliche
Diagnose oder eine Behandlung durch ausgebildete Ärzte
und Mediziner dar. Die Informationen dürfen nicht für
die eigene Therapieauswahl oder gar für eigene Diagnosen
verwendet werden.
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