Naturheilpraxis im Kurznhof Naturheilpraxis in München Grünwald
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++ In Gedenken an Frau Caravitis ++
In Gedenken an die Ärztin, Marina Caravitis
Ärztin Naturheilkunde und Naturheilverfahren
Ärztin für TCM und Akupunktur

Informationen zu Naturheilverfahren auch unter
www.macara.de

Aktuelle Meldung

Wegfall der gesetzlichen Zuzahlung seit Juli 2006
Wegfall der gesetzlichen Zuzahlung ab 01.07.2006 für über 2000 Arzneimittel.

Das zum 01.Mai 2006 eingeführte Gesetz mit dem wohlklingenden Namen "Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeits-Gesetz" (kurz AVWG) sieht vor, dass preisgünstige Arzneimittel seit 01.07.2006 unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Zuzahlung befreit werden können.

Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung für Medikamente beträgt derzeit 10% des Abgabepreises (mindestens 5,- Euro, maximal 10,- Euro).

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben erstmals für Arzneimittel aus 79 Festbetrags-Gruppen der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen) Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt, die seit 01.07.2006 gelten. Arzneimittel dieser Festbetragsgruppen, deren Apotheker-Verkaufspreise die Zuzahlungs-Befreiungsgrenze nicht überschreiten, sind dann von der gesetzlichen Zuzahlung freigestellt. Schätzungsweise 2000 Präparate sind von dieser Gesetzesänderung betroffen.

Quelle: DAK


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