Naturheilpraxis im Kurznhof Naturheilpraxis in München Grünwald
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Aktuelle Meldung

Wegfall der gesetzlichen Zuzahlung seit 01.07.2006
Wegfall der gesetzlichen Zuzahlung seit 01.07.2006 für über 2000 Arzneimittel

Das zum 01.Mai 2006 eingeführte Gesetz mit dem wohlklingenden Namen "Arzneimittelversorgungs- Wirtschaftlichkeits-Gesetz" (kurz AVWG) sieht vor, dass preisgünstige Arzneimittel seit 01.07.2006 unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Zuzahlung befreit werden können.

Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung für Medikamente beträgt derzeit 10% des Abgabepreises (mindestens 5,- Euro, maximal 10,- Euro).

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben erstmals für Arzneimittel aus 79 Festbetrags-Gruppen der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen) Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt, die seit 01.07.2006 gelten. Arzneimittel dieser Festbetragsgruppen, deren Apotheker-Verkaufspreise die Zuzahlungs-Befreiungsgrenze nicht überschreiten, sind dann von der gesetzlichen Zuzahlung freigestellt. Schätzungsweise 2000 Präparate sind von dieser Gesetzesänderung betroffen.

Quelle: DAK

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