Aktuelle Meldung
Wegfall der gesetzlichen Zuzahlung seit 01.07.2006
Wegfall der gesetzlichen Zuzahlung
seit 01.07.2006 für über 2000 Arzneimittel
Das zum 01.Mai 2006 eingeführte Gesetz mit dem wohlklingenden Namen
"Arzneimittelversorgungs- Wirtschaftlichkeits-Gesetz"
(kurz AVWG) sieht vor, dass preisgünstige Arzneimittel seit 01.07.2006
unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Zuzahlung
befreit werden können.
Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung für Medikamente beträgt
derzeit 10% des Abgabepreises (mindestens 5,- Euro, maximal 10,-
Euro).
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben erstmals für Arzneimittel
aus 79 Festbetrags-Gruppen der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben
Wirkstoffen) Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt, die seit 01.07.2006
gelten. Arzneimittel dieser Festbetragsgruppen, deren Apotheker-Verkaufspreise
die Zuzahlungs-Befreiungsgrenze nicht überschreiten, sind dann von
der gesetzlichen Zuzahlung freigestellt. Schätzungsweise 2000 Präparate
sind von dieser Gesetzesänderung betroffen.
Quelle: DAK
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